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Das Steuerabkommen mit der Schweiz
Von Josef Schön | 23.November 2012
Ich bin froh, daß der Bundesrat das Steuerabkommen mit der Schweiz abgelehnt hat. Sein Inkrafttreten wäre ein blanker Hohn für diejenigen Steuerzahler gewesen, die redlich ihre Steuern in Deutschland entrichten und so wenig Vermögen aufbauen können, daß für sie ein Transfer von Geld in die Schweiz oder andere Steueroasen nicht infrage kommt.
Es wäre doch fantastisch gewesen. Die Schweiz hätte sich angesehen, welche Deutsche Geld bei ihr gebunkert haben und hätte dann einen Steuerbetrag an Deutschland überwiesen. Wir hätten aber nicht gewußt, wer hat denn illegal sein Geld in der Schweiz verborgen und in welcher Höhe. Daß ausgerechnet die CDU und die FDP so für das Abkommen gekämpft haben, ist für mich schon bezeichnend. Vermutlich weiß man, welches Geld durch weitere Steuer-CD´s gefährdet wäre.
Gerade die Diskussion um die Steuer-CD`s habe ich nicht verstanden. In meinen vielen Dienstjahren als Polizeibeamter war es durchaus möglich z.B. Drogen verdeckt aufzukaufen, damit wir anschließend eine weit größere Menge des Rauschgifts vom illegalen Markt nehmen konnten. Solche Aufkäufe geschehen auch in anderen Kriminalitätsbereichen. Warum also Skrupel vor den Steuer-CD`s? Das von der Polizei aufgekaufte Rauschgift hatte der Verkäufer auch nicht legal erworben. Was ist also anders an einer Steuer-CD? Wir kommen ohne diese Informationen nicht an die Steuerhinterzieher. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Vielleicht sollten wir den Strafrahmen für Steuerhinterziehung kräftig erhöhen, damit sich manche Politiker keine Skrupel mehr machen würden.
Statt des nun abgelehnten Steuerabkommens mit der Schweiz schlage ich vor, daß wir mit der Schweiz über das Steuergeheimnis verhandeln. Es kann nicht im Interesse der Schweiz sein, mit diesem Steuergeheimnis Kriminelle zu schützen. Immerhin dürfte die Steuerhinterziehung auch in der Schweiz strafbar sein.
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2 Kommentare to “Das Steuerabkommen mit der Schweiz”
Kommentare
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Immerhin dürfte die Steuerhinterziehung auch in der Schweiz strafbar sein.
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Es gibt ‘Gottsei Dank’ in der Schweiz nicht den Straftatbestand der ‘Steuerhinterziehung’ (der Mörder frei herumlaufen und Steuerhinterzieher wie Schwerstkriminelle behandeln läßt) – allerdings den Straftatbetstands des Steuerbetruges und der kriminellen Geldwäsche.
Ich hoffe, dass die Schweizer eisern bleiben und nicht dem Orwellschen Staat (EUdSSR) nachgeben!
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Herr Schön, ich sehe das auch so.
Allerdings wird sich auch in Zukunft nicht viel in dieser Angelegenheit tun, da sich vermutlich viele “Bestimmer” selbst ein “annonymes Polster” in der Schweiz angelegt haben.
Logisch wäre sonst diese seit Jahren andauernde Verzögerungstaktik nicht zu verstehen.
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